Grün­schnitt verbrannt

Am Mitt­woch, 21.02.2024, wur­den wir zu einem “unkla­ren Brand­ge­sche­hen” in Rich­tung Wald­mauer alar­miert. Es stellte sich her­aus, dass auf einem Acker Grün­schnitt ver­brannt wurde. Die­ser hat wohl eine sol­che Rauch­ent­wick­lung ver­ur­sacht, dass eine auf­merk­same Per­son den Not­ruf absetzte.

Hierzu der Hin­weis: Pflanz­li­che Abfälle sind gemäß „Ver­ord­nung über die getrennte Samm­lung bio­ge­ner Abfälle” zu ver­wer­ten oder getrennt zu sam­meln bzw. der Kom­pos­tie­rung zuzuführen.

Außer­dem gemäß Bun­des­luft­rein­hal­te­ge­setz: „Sowohl das punk­tu­elle als auch das flä­chen­hafte Ver­bren­nen von bio­ge­nen Mate­ria­lien sowie das Ver­bren­nen nicht bio­ge­ner Mate­ria­lien außer­halb dafür bestimm­ter Anla­gen ist verboten.“

Ent­sor­gung von Grün­schnitt ist in der Alt­stoff­sam­mel­stelle der Gemeinde zu erledigen!