Am Mittwoch, 21.02.2024, wurden wir zu einem “unklaren Brandgeschehen” in Richtung Waldmauer alarmiert. Es stellte sich heraus, dass auf einem Acker Grünschnitt verbrannt wurde. Dieser hat wohl eine solche Rauchentwicklung verursacht, dass eine aufmerksame Person den Notruf absetzte.
Hierzu der Hinweis: Pflanzliche Abfälle sind gemäß „Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle” zu verwerten oder getrennt zu sammeln bzw. der Kompostierung zuzuführen.
Außerdem gemäß Bundesluftreinhaltegesetz: „Sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen nicht biogener Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist verboten.“
Entsorgung von Grünschnitt ist in der Altstoffsammelstelle der Gemeinde zu erledigen!